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LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 187/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksame Errichtung eines Nottestaments bei Möglichkeit der Hinzuziehung eines Notars oder des Bürgermeisters
- notare-wuerttemberg.de , S. 19
§ 2250 BGB
Errichtung eines Nottestaments - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2003, 507
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51
Nottestament vor drei Zeugen
Auszug aus LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 187/02
Nichts anderes besagt auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 3, 372, 376, 377). - RG, 06.03.1943 - VII (VIII) 125/42
Liegt ein gültiges Nottestament vor, wenn der Bürgermeister in unrichtiger …
Auszug aus LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 187/02
Dementsprechend hat das Reichsgericht in einer sachlich nicht überholten Entscheidung vom 06.03.1943 im unmittelbaren Anwendungsbereich des Nottestamentes vor einem Bürgermeister zu § 2249 Abs. 2 Satz 2 BGB ausgesprochen, dass das vor ihm errichtete Nottestament auch dann gültig ist, wenn der Bürgermeister zwar selbst nicht die Besorgnis eines vorzeitigen Ablebens des Erblassers hatte, objektiv eine solche Besorgnis jedoch vorgelegen hat (RGZ 171, 27, 28).
- OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15
Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus
Zwar ist das Nachlassgericht vom Ansatz her zutreffend davon ausgegangen, dass der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Todesgefahr der Zeitpunkt der Testierung ist (OLG München FamRZ 2016, 87 f; LG Freiburg (Breisgau), Rpfleger 2003, 507-508).Er ist nicht gehalten, sich zu einer rechtzeitigen Testierung zu entschließen, um die Errichtung eines Testamentes vor einem Notar oder eines Nottestamentes vor einem Bürgermeister zu ermöglichen (LG Freiburg (Breisgau), Rpfleger 2003, 507-508).